Keine Räumung bei Heizkostenschulden!

So zumindest verspricht es die getroffene Vereinbarung zwischen Senat und den landeseigenen Wohnungsgesellschaften, wie laut Pressemeldungen, Berlins Staatsekretär für Wohnen und Mieterschutz Stephan Machulik am vergangenen Montag vor dem Parlamentsausschuss für Stadtentwicklung des Abgeordnetenhauses erklärt hat. Die Wohnungsgesellschaften, wie bei uns in der Staakener Großwohnsiedlung, die Gewobag, sind demnach verpflichtet, mit den betroffenen Mieter:innen eine tragfähige Ratenzahlung zu vereinbaren. 

Sicherlich ein beruhigender Trost für die berlinweit gut 146.000 Mieteinheiten von rund 360.000 der landeseigenen Gesellschaften, die für den Abrechnungszeitraum 2022 mit Nachzahlungen belastet worden sind. Durchschnittlich sind es nur wenig über 300 € aber bei gut 3% der Haushalte sind durchaus hohe Nachzahlungen von über 1.500 bis sogar 8.000 € angefallen.  

Unabhängig von dem Recht sich die Posten der Betriebs- und Heizkostenabrechnung nachweisen zu lassen ist jeder Haushalt gut beraten sich im Falle einer die eigenen Finanzmittel übersteigenden Nachzahlung mit der Wohnungsgesellschaft in Verbindung zu setzen. Bei der Gewobag z.B. mit der Gewobag MB Mieterberatungsgesellschaft mbH.

Offen und für manche Mieter:innen ein weiterhin unlösbares Problem jedoch bleibt, die in einigen Fällen auch bei uns im Quartier aus den Abrechnungen 2022 entstehenden gewaltig steigenden Vorauszahlungen (bei Gewobag ab Februar d.J.) für die laufenden Energie- und Betriebskosten, die nicht selten sogar die Nettokaltmiete übersteigen. Hier hilft auch kein Ratenzahlungsmodell! (siehe auf staaken.info: Wo wird’s enden? Wer kann’s bezahlen? v. 13. Dez. 2023)

Hier fehlen bislang noch gute Ansätze für weitere Vereinbarungen mit den Landeseigenen!

Und was bleibt der überwiegenden Mehrheit der Berliner Mieterschaft, die bei privaten Vermieter:innen oder bei einer der großen Immobiliengesellschaften von Adler bis Vonovia ihr Zuhause gemietet haben? Hier bleibt auch dem Staatssekretär der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen nur der Appell an die Einsicht der Eigentümer:innen und die Hoffnung auf deren freiwillige Bereitschaft für Ratenzahlungsvereinbarungen im Verbund mit dem Verzicht auf Räumungsklagen.

Und bezüglich “Einsicht und Entgegenkommen” hat ja gerade die Mieterschaft bei der Adler Group in der Rudolf-Wissel-Siedlung in jüngerer Zeit keine positiven Erfahrungen gemacht, angesichts von Mietpreissteigerung trotz Unterzeichnung des Mietpreisbündnisses und gleichzeitig zunehmenden Vernachlässigungen bei Instandsetzung und Instandhaltung der Mieteinheiten, wie zuletzt bei der Versammlung der Initiative Mieter für Mieter, am vergangenen Montag im Gemeindehaus am Pillnitzer Weg  von mehreren Seiten beklagt worden sind.
(s. Foto oben v. 22. Jan. 24 – mit Spandaus Sozialstadtrat Gregor Kemper als Gast)

   

 

3 Antworten zu “Keine Räumung bei Heizkostenschulden!”

  1. Lieber Thomas, es ist schon erstaunlich, wie Du Deine Aufgabe als Kiez-Journalist wahrnimmst. “hartgesottene ADLER-Fans” – eine billige “Bild-Manier” – kein seriöser Journalismus oder? Hast Du jemals mit unserer Mietergruppe bzw. mit mir gesprochen, dass Du solch eine “kompetente Meinung” (wie z.B. oben) veröffentlichen kannst? Wo warst Du auf unseren Mieter-Versammlungen? Wir haben bislang vieles vernünftig, zur Zufriedenheit vieler betroffener Mieter klären/erreichen können. Ohne Öffentlichkeit, ohne Schlammschlachten. So werden wir auch in Zukunft unseren Weg weitergehen. Sachlich, zum Wohle der Gemeinschaft/Mieterschaft – und nicht zu deren Spaltung!

  2. Ja, aber selbst hartgesottene Adler-Fans müssten den Unterschied kennen, zwischen einer “Möglichkeit” (für Mieter UND Vermieter sich auf eine Ratenzahlung einzulassen) und der “Verflichtung” für die Vermieterseite Ratenzahlungen einzugehen (auch dann wenn die sich monatelang oder länger hinziehen) UND dem “Verzicht” auf Kündigungen bzw Räumungen aufgrund der Nachzahlungsschulden. Oder?

  3. Jeder Mieter, der von ADLER eine Betriebskosten-Abrechnung erhalten hat, hatte dort u.a. den Satz stehen (nicht nur 2023, sondern auch schon in der Vergangenheit)::
    “Sollten Sie den Nachzahlungsbetrag nicht sofort in einer Summe begleichen können, besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung.”

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