Ende Januar 2024 hat die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag für über 300 Wohneinheiten auf der Südseite der Heerstraße, vom Semmelländerweg Richtung Reimerweg, eine Korrektur zu ihrer Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 zugesandt, da der Energielieferant Vattenfall für die Nachtspeicherheizungen dieses langgestreckten Wohnblocks ihre ursprüngliche Abrechnung von 372.807,40 € um insgesamt 8.507,86 €, auf 381.315,26 € korrigiert hat. Am Ende steht eine Korrektur und Nachberechnung von 41 Cent pro qm Wohnfläche, die nach Meinung der Gewobag die Mieterschaft zu tragen hätte.
Und das obwohl die gesetzlich geregelte Abrechnungsfrist für die Nebenkosten 2022 mit dem 31. Dezember 2023 abgelaufen ist. Nachträgliche Korrekturen zu Lasten der Mieterschaft sind nur dann möglich, wenn die Vermieterseite belegen kann, dass sie die Nachberechnung nicht zu vertreten hat und erst nach Ablauf der Abrechnungsfrist von den Mehrkosten Kenntnis erlangen konnte.
Aber genau das trifft hier nicht zu! Denn die Korrektur der ursprünglichen Energiekostenrechnung für die Nachtspeicherheizungen der betroffenen Wohneinheiten an Heerstraße und Semmelländerweg wurde von Vattenfall mit Rechnungsdatum 10. November 2023(!) erstellt. Und somit sogar fast zwei Wochen vor dem Erstellungsdatum der Gewobag-Betriebskostenabrechnung 2022, vom 21. November 2023(!).
Auf jeden Fall doch mit genügend Zeit um die Korrektur der Energiekosten – wenn nicht mehr in der möglicherweise schon zu dem Zeitpunkt fertiggestellten Betriebskostenabrechnung der Gewobag – so aber zumindest als rechtzeitige und fristgemäße Korrektur noch vor dem Jahresende 2023 den Mieter:innen zuzustellen!
Dazu – wie bereits in der vergangenen Woche in der Berliner Zeitung zitiert – der “bei uns” in der Großwohnsiedlung von den bezirklichen kostenlosen Mieterberatungen montags von 15.30 bis 18.30 Uhr im Stadtteilzentrum Staakentreff bestens bekannte Marcel Eupen vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV:
“Die Gewobag mache es sich eindeutig zu einfach: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müsse sie konkret darlegen, welche Bemühungen sie unternommen hat, um eine rechtzeitige Abrechnung im Jahr 2023 sicherzustellen. Ohne Angabe nachvollziehbarer Entlastungsgründe gehen wir davon aus, dass die Mieterinnen und Mieter die wirtschaftliche Schlechterstellung durch die Korrekturabrechnung nicht hinnehmen müssen“!
Auch hier gilt: Widerspruch ist noch bis Ende 2024 möglich, sowohl für die Korrektur/Nachberechnung vom Januar 24 wie auch für die Betriebskostenabrechnung 2022 vom November 23. Selbst dann, wenn man die geforderten Summen bereits beglichen hat.
Übrigens: Schon mal gab es genau für diesen ellenlangen Wohnriegel mit Spielhof eine nachträgliche Korrektur der Energiekosten! Damals in 2019 aber mit “satten” Gutschriften für alle Mieter:innen, da Vattenfall bei der Abrechnung für 2018 so knirsch 140.000 EUR mal eben zuviel berechnet hatte! Hier
zum Nachlesen: Satt Geld zurück von Gewobag! v. September 2019
Die Kosten der Wiederherstellung bzw. der Neuinstallation der Treppenhausbeleuchtungen sind keine Betriebskosten, dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden, sondern sind als Instandsetzungskosten von der Gewobag zu tragen.
Wenn Beleuchtungen im Dauerbetrieb sind, stellt dies einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot dar. Die Gewobag muss insofern einen Abzug vornehmen.
Nach den vielen Bränden in unserem Quartier wurden bzw. mussten viele Haus- und Treppenhausbeleuchtungen wieder hergestellt und installiert werden.
Wer trägt eigentlich die Betriebskosten – auch im Bezug zu den hohen Strompreisen, wenn – wie man feststellen kann – diese Beleuchtungen an einigen Aufgängen über Monate hinweg 24 Std am Tag im Dauerbetrieb sind?