Nach erst wenigen Monaten der Ruhe vor weiteren Fällen, der bereits über 100 Brandanschlägen in Fluren und Mieterkellern hat nun die Gewobag in Briefen an die Mieterschaft der über 5.400 Wohnungen in der Staakener Großwohnsiedlung kundgetan, dass mit der Vollendung der flächendeckenden Installation von Videokameras in Kellern und Aufgängen nun auch in zwei Wochen, zum 31. Mai, Schluss ist mit dem nächtlichen Sicherheitsdienst.
Parallel wird mit dem o.g. Schreiben eine Umfrage gestartet, mit dem Ziel fragwürdige Aufwändungen für die Verkehrssicherung der Immobilie auf die Mieter umzulegen:
Auf einen ersten flüchtigen Blick klingt es günstig, nur 10 Cent pro Quadratmeter und Monat soll es maximal kosten, wenn via fletwerk sogenannte “Nachthauswarte” durch die Siedlung streifen um die “Sicherung der Feuerwehrzufahrten oder auch den Verschluss der Hausaufgänge” zu überprüfen.
Ganz anders aber wenn man sich mal einen durchschnittlichen Hausaufgang, z.B. in der Obstallee anschaut, mit vielleicht 24 Wohneinheiten à 60 qm: Da kommen dann schon 24 x 6 = 144 € pro Monat = 1.728 € im Jahr zusammen. Und das nur dafür, dass vielleicht ein oder zwei mal pro Nacht jemand an der Haustür rüttelt ob sie auch zugeschlossen ist? Viel Geld für wenig Sicherheit und alles andere als ein Win-Win-Projekt für Vermieterin und Mieterschaft.
Nachfolgend im Wortlaut, der Kommentar zum Ende des Sicherheitsdienstes und der Umfrage der Gewobag, von DEM Mieterberater bei uns im Stadtteil – immer montags von 15.30-18.30 Uhr kostenlose Mieterberatung im Stadtteilzentrum Obstallee 22 E –
Marcel Eupen, vom Alternativen Mieter und Verbraucherschutzbund AMV:
Nachdem es gestern erneut – diesmal “nur” zu einem Kleinbrand – an der Rückseite des Parkhauses Blasewitzer Ring 21 kam, verwundert es mich doch sehr, dass – nach dem großen Brandschaden am ehemaligen Autowaschplatz und der erst vor Kurzem fertiggestellten Seitenwand des Parkhauses – vom Vermieter nicht erkennbar war: Der aus ADO-Zeit weiter betriebene Schrottsammelplatz lädt hier einige Mieter seit Jahren zur unerlaubten Ablage von brennbaren Gegenstände ein.
Wenn ein Standortwechsel der Schrott-Container nicht möglich ist, sollte die zwischen der offenen Parkhauswand und den Containern geklemmt Gegenstände täglich verhindert werden; im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes?