Der Juli bringt's - neue Lockerungen, Regelungen und mehr Mindestlohn:

Weniger Plastik + mehr Kontakte

Wie immer, so gibt’s auch in 2021 eine ganze Reihe an neuen Gesetzen und Regelungen, die zur Jahresmitte in Kraft treten – nicht nur die bereits vor einer Woche beschlossenen Lockerungen der Infektionschutzverordnungen in Berlin, mit mehr Angeboten und Kontaktmöglichkeiten im Privaten, im “Öffentlichen” und vor allem im Freien …

So gilt in Berlin ab kommenden Samstag 3. Juli:
• Die Kontaktbeschränkung von zuletzt max. zehn Personen (ohne Kinder bis 14 J.) aus fünf Haushalten gilt nur noch für private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen.
• Im Freien sind die allg. Kontaktbeschränkungen aufgehoben.
Für Veranstaltungen im Freien:
• Private Feiern sind bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Gästen erlaubt
• Öffentliche Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 2.000 gleichzeitig Anwesende erlaubt.
• Testpflicht besteht  im Freien erst ab 500 gleichzeitig Anwesenden
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen:
• ab Sonnabend sind Innen-Veranstaltungen bis max. 500 Teilnehmer:innen erlaubt, mit Pflicht zu Test bzw. Nachweis für Geimpfte u. Genesene, mit Anwesenheitsdokumentation und Maske auf Wegen
• bei Einhaltung der Hygieneschutzregelungen des Kultursenats sogar bis zu 1.000 Anwesende möglich
• Testpflicht bzw. Nachweispflicht besteht ab 20 Teilnehmer:innen 
• Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation entfällt für Einzelhandel u. Verkaufsstellen, für Archive, Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten und Museen

Mehr “Offizielles” dazu auf www.berlin.de/corona:
• PM Wesentliche Änderungen 3. SARS-COV2-Verordnung gültig ab 3. Juli

 

Was bringt der Juli sonst noch
an neuen Gesetzen und Regelungen:

Aufgehoben ab 1. Juli 2021, die Home-Office-Pflicht für Büroarbeitsplätze. Unternehmen sind nur noch angehalten und nicht mehr verpflichtet die Hälfte ihrer Büroarbeitsplätze im Home-Office anzubieten.

Angehoben ab 1. Juli der gesetzliche Mindestlohn von bislang 9,50 EUR um sage und schreibe zehn Cent auf nunmehr 9 Euro und 60 Cent. Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn dann auf 9,82 EUR und soll am 1. Juli 2022 dann bei 10,45 EUR stehen. 

Verbot von Produktion & Handel von Einwegplastik. Ab 3. Juli ist EU-weit Schluss für To-Go-Becher und Einweggeschirr, für Trinkhalme, Liftballon- und Plasikrührstäbchen etc. Noch erlaubt ist jedoch der Abverkauf von Lagerbeständen.

Wegfall der Freigrenze von 22 EUR für die Einfuhrumsatzsteuer. Mir doch egal denkt da so mancher aber damit muss nun auch für jeden Warenversand aus einem Nicht-EU-Land eine Einfuhrabgabe vom Versender oder vom Empfänger bei Zustellung oder Abholung bezahlt werden. So wird es für Lieferservices uninteressanter via Adressen außerhalb der EU-Mitgliedstaaten mit gehörigem Wettbewerbsvorteil ihre Waren anzubieten.

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