Wie immer, so gibt’s auch in 2021 eine ganze Reihe an neuen Gesetzen und Regelungen, die zur Jahresmitte in Kraft treten – nicht nur die bereits vor einer Woche beschlossenen Lockerungen der Infektionschutzverordnungen in Berlin, mit mehr Angeboten und Kontaktmöglichkeiten im Privaten, im “Öffentlichen” und vor allem im Freien …
So gilt in Berlin ab kommenden Samstag 3. Juli:
• Die Kontaktbeschränkung von zuletzt max. zehn Personen (ohne Kinder bis 14 J.) aus fünf Haushalten gilt nur noch für private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen.
• Im Freien sind die allg. Kontaktbeschränkungen aufgehoben.
Für Veranstaltungen im Freien:
• Private Feiern sind bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Gästen erlaubt
• Öffentliche Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 2.000 gleichzeitig Anwesende erlaubt.
• Testpflicht besteht im Freien erst ab 500 gleichzeitig Anwesenden
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen:
• ab Sonnabend sind Innen-Veranstaltungen bis max. 500 Teilnehmer:innen erlaubt, mit Pflicht zu Test bzw. Nachweis für Geimpfte u. Genesene, mit Anwesenheitsdokumentation und Maske auf Wegen
• bei Einhaltung der Hygieneschutzregelungen des Kultursenats sogar bis zu 1.000 Anwesende möglich
• Testpflicht bzw. Nachweispflicht besteht ab 20 Teilnehmer:innen
• Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation entfällt für Einzelhandel u. Verkaufsstellen, für Archive, Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten und Museen
Mehr “Offizielles” dazu auf www.berlin.de/corona:
• PM Wesentliche Änderungen 3. SARS-COV2-Verordnung gültig ab 3. Juli
Was bringt der Juli sonst noch
an neuen Gesetzen und Regelungen:
• Aufgehoben ab 1. Juli 2021, die Home-Office-Pflicht für Büroarbeitsplätze. Unternehmen sind nur noch angehalten und nicht mehr verpflichtet die Hälfte ihrer Büroarbeitsplätze im Home-Office anzubieten.
• Angehoben ab 1. Juli der gesetzliche Mindestlohn von bislang 9,50 EUR um sage und schreibe zehn Cent auf nunmehr 9 Euro und 60 Cent. Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn dann auf 9,82 EUR und soll am 1. Juli 2022 dann bei 10,45 EUR stehen.
• Verbot von Produktion & Handel von Einwegplastik. Ab 3. Juli ist EU-weit Schluss für To-Go-Becher und Einweggeschirr, für Trinkhalme, Liftballon- und Plasikrührstäbchen etc. Noch erlaubt ist jedoch der Abverkauf von Lagerbeständen.
• Wegfall der Freigrenze von 22 EUR für die Einfuhrumsatzsteuer. Mir doch egal denkt da so mancher aber damit muss nun auch für jeden Warenversand aus einem Nicht-EU-Land eine Einfuhrabgabe vom Versender oder vom Empfänger bei Zustellung oder Abholung bezahlt werden. So wird es für Lieferservices uninteressanter via Adressen außerhalb der EU-Mitgliedstaaten mit gehörigem Wettbewerbsvorteil ihre Waren anzubieten.
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