Jetzt gilt: FFP2 + kurze Quarantäne

Vor dem Hintergrund der enorm gewachsenen Zahlen bei Neuinfektionen und der vorherrschenden Omikron-Variante hat der Berliner Senat am Dienstag die 2. Änderung der 4. COV-Infektionsschutzverordnung beschlossen, mit der “Wiedereinführung” der FFP2-Maskenpflicht in ÖPNV und der 2Gplus-Regel für Veranstaltungen und Gastronomie (Geimpft, Genesen + Test oder “Booster”). Darüber hinaus ist die in der Bund-Länder-Konferenz beschlossene und gestern im Bundestag bestätigte kürzere Quarantäne bzw. Isolation mit “Freitesten” ab heute auch in Berlin gültig.

Nachfolgend die am Dienstag vom Berliner Senat beschlossenen
2. Änderungen der 4. COV-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung,
die am morgigen Samstag 15. Januar in Kraft treten: 

Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 11. Februar 2022 verlängert.

• Im öffentlichen Personennahverkehr gilt für Fahrgäste eine FFP2-Maskenpflicht.
• In der Gastronomie gilt die 2G plus-Regel. Der Zutritt ist zusätzlich zur 2G-Bedingung nur mit tagesaktuellem, negativen Testergebnis oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) möglich.
• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen dürfen nur unter 2G plus-Bedingungen stattfinden.
• Die Rechtsgrundlage für die Einführung flächendeckender (Lolli-)Tests in Kindertagesstätten wird geschaffen.
• Im Bereich der beruflichen Bildung ist bei jeder Präsenzveranstaltung ein negatives Testergebnis erforderlich.
• In kleinen Geschäften des Einzelhandels (bis 100 Quadratmeter) muss der
2G-Nachweis unverzüglich nach Betreten und nicht bereits am Eingang kontrolliert werden.

Die ab heute Freitag 14. Januar geltenden 
Quarantäne- und Isolationsregeln

• Für Infizierte – wie auch für deren Kontaktpersonen –  sollen Quarantäne oder Isolation in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach Ablauf dieser Phase wird kein erneuter Test benötigt.

• Nach sieben Tagen kann man sich mit PCR- oder Antigentest freitesten. Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen benötigen dazu zwingend einen PCR-Test und müssen seit mindestens 48 Stunden ohne Symptome sein.

• Sind Kinder und Jugendliche Kontaktpersonen von Omikron-Infizierten, können sie sich schon nach fünf Tagen per PCR-Test oder Antigen-Schnelltest freitesten.

Kontaktpersonen von Infizierten müssen künftig nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, seit weniger als drei Monaten doppelt geimpft, einfach geimpft und genesen sind.

Zu diesem letzten Punkt – wie auch zu der 2G+-Regel  –
eine kommentierende Frage (von einem 3fach Geimpften):

In den schon bald zwei Jahren der SARS COV-2-Pandemie waren gerade die Aussagen der wissenschaftlich-medízinischen Expert:innen unbestritten:
1. Die Pandemie ist keine Pandemie der Ungeimpften.
2. Die Impfungen schützen (zu 90%) vor einem schweren Krankheitsverlauf aber  nicht vor der Infektion mit COVID-Viren und somit auch nicht vor einer Weiterverbreitung der Viren. 

Wie konnte es dazu kommen, dass die Bund-Länder-Runde trotz der Vielzahl an beratenden Expert:innen und trotz der rasant steigenden Zahlen der Impfdurchbrüche auch bei “Geboosterten” (oder sind diese Fälle alle zufällig nur “in meinem Umfeld”?) solche Beschlüsse gefasst hat, die so tun als ob Menschen mit einer Auffrischungsimpfung nicht infiziert werden können und deshalb keine negativen Tests benötigen, selbst bei engem Kontakt zu Infizierten.

Man kann nur hoffen, dass die Vernünftigen unter den “Auffrischungs-Geimpften” diese Bevorzugungen nicht in Anspruch nehmen und nur als das ansehen, was es offenbar auch sein soll, “ein zusätzlicher Anreiz zum Boostern”. (Laut unserer Regierenden Bürgermeisterin Frau Giffey auf der Pressekonferenz nach der Bund-Länder-Runde am vergangenen Freitag)

Den nach derzeitiger Lage wohl sichersten Nachweis frei von Coronaviren zu sein gibt ein aktueller Test – egal ob einfach oder mehrfach Geimpfte, Genesene plus Impfung und gleichermaßen auch für Ungeimpfte.

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