Ski und Rodel auf den Hängen des Naturschutzgebietes verboten:

Hahneberg: Rodeln nur auf der Rodelbahn!

Es kommt selten genug vor, die Meldung: Ski und Rodel gut am Hahneberg! Aber wenn, dann bitte NUR dort wo es auch erlaubt ist, auf der rund 600 m langen Rodelbahn UND natürlich mit doppelter Rodellänge Abstand zu den Nächsten.

Auf keinen Fall – auch wenn dort der Schnee noch so unberührt und einladend sein sollte – auf den Wiesen und Flächen des Naturschutzgebietes. Denn die Schneedecke liegt dort über zahlreichen seltenen Pflanzen und Tiere die diesen Schutz vor der Eiseskälte brauchen um im Frühjahr wieder zum vollen Leben zu erwachen. Also bitte nicht über Zäune und Begrenzungen klettern!

Dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld fällig werden kann , muss man doch gar nicht erst erwähnen – oder???

Nachfolgend die Pressemitteilung vom Freitag 5.2. des Amtes für Umwelt und Naturschutz des Bezirks Spandau:

Naturschutz unter Kufen?
Rodeln am Hahneberg im Naturschutzgebiet verboten!

Die erste vermeintlich richtig geschlossene Schneedecke in Berlin seit langem, sorgte für große Geschäftigkeit: Skier und Schlitten wurden (nicht nur) in Richtung Hahneberg geschleppt und zum Einsatz gebracht. Doch nicht überall, wo es einen Hügel gibt, ist auch das Rodeln erlaubt. Das Umwelt- und Naturschutzamt weist darauf hin, dass das Betreten der Naturschutzgebietsflächen am Hahneberg eindeutig verboten ist und dies auch für das Ski- und Schlittenfahren gilt.

Das Bild, welches sich am vergangenen Dienstag am nördlichen Hahneberg bot, rief sowohl Polizei als auch Naturschützer auf den Plan. Die Ordnungskräfte gaben sich redliche Mühe freundlich, aber bestimmt die vielen Bürgerinnen und Bürger aus dem Naturschutzgebiet zu verweisen. Es wurden mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, welche nun vom Umwelt- und Naturschutzamt bearbeitet werden.

Beim Fachamt hat man zwar Verständnis für den Bewegungsdrang bei Schnee und frischer Luft, aber macht darauf aufmerksam, dass das Naturschutzgebiet dafür nicht geeignet ist. Die Vegetationsschicht unter dem Schnee ist in erster Linie Lebensraum für seltene und gefährdete Käfer- und Heuschreckenarten, Spinnen und Zauneidechsen und besteht aus seltenen und gefährdeten Pflanzen. Doch nur Schnee alleine kann die Pflanzendecke im Winter schützen. Wird er festgetreten oder mischt sich weiche Erde dazwischen, schädigt dies die Vegetationsdecke mit schlimmen Bildern, die man beispielsweise sonst von übernutzten Ski-Hängen in den Alpen kennt. Sind die Flächen zerstört, lassen sie sich nur mit großem Kostenaufwand wiederherstellen. Gleichzeitig verschlechtert sich damit auch die Nahrungsgrundlage für die Schafe und Ziegen sowie für auf blühende Pflanzen angewiesene Insekten.

Eigentlich kann man sich im Gelände gut orientieren: wo ein Zaun ist, haben Freizeitnutzende generell nichts verloren; sei es, weil Tiere auf der Weide stehen, diese vor freilaufenden Hunden geschützt werden müssen oder allgemein um das Betretungsverbot durchzusetzen. Wer also bei Schneelage rodeln möchte, muss sich auf den Flächen verteilen, die nicht eingezäunt sind. Doch auch hier gilt, dass auf mit Erde durchtränktem, matschigen Schnee nicht gut rodeln ist, denn in diesem Zustand wird die Vegetationsschicht geschädigt.

Wie bei all diesen Dingen hilft es der Natur also ein bisschen Rücksicht zu nehmen. Und für diejenigen, die es nicht so mit der Rücksicht haben: bei weiterem Schneefall wird das Umwelt- und Naturschutzamt vermehrt die Flächen kontrollieren und im Zweifel die Polizei wieder um Hilfe bitten.

zum download:
• Pressemitteilung als pdf Naturschutz unter Kufen? v. 5.2.2021 

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