… und das gilt für ALLE Mieter aus den rund 3.400 Wohneinheiten des ADO-Gewobag Deals im Quartier Heerstraße, die von den im Sommer von ADO ausgesprochenen Mieterhöhungen betroffen sind – egal ob sie das Mieterhöhungsbegehren schriftlich akzeptiert haben oder nicht. Das hat gestern Abend der Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV in einer Pressemitteilung verkündet und dabei aus einem aktuellen Schreiben der für Stadtentwicklung und Wohnen zuständigen Senatorin Katrin Lompscher an den Spandauer MdB Swen Schulz zitiert:
„Ich bin der Meinung, dass die relevanten Erhöhungen mit Inkrafttreten des Mietendeckels rückgängig gemacht werden können und müssen und das selbst dann, wenn die Mieter der Erhöhung zugestimmt hatten“.
Damit signalisiert Senatorin Lompscher der Gewobag-Geschäftsführung deutlich, dass deren bislang gezeigte Haltung – nach der Übernahme der ADO-Wohneiheiten am 1. Dezember 2019 keine Mieterhöhung zurückzunehmen, sofern diese gesetzlich zulässig ist und der Mieter zugestimmt hat – angesichts der Neufassung des als Mietendeckel bekannten Gesetzentwurfs zur Mietenbegrenzung im Berliner Wohnungswesen keinen Bestand haben wird.
Der AMV erklärt in seiner Pressemitteilung weiter: “Aus Sicht von Noch-Eigentümer AdO sind die Mieterhöhungen zulässig, da sich die Firma an den Mietspiegel 2019 gehalten hat. Der Senat dagegen meint, durch den Beschluss zur Einführung des Mietendeckels im Juni, könne das Mietendeckel-Gesetz, das im Januar beschlossen werden soll, rückwirkend ab Juni gelten.”
Denn, so Senatorin Lompscher in ihrem Schreiben an Swen Schulz, ist die Stichtagsmiete am 18. Juni 2019 deshalb wesentlicher Teil des Gesetzentwurfs, weil dadurch verhindert werden soll, dass durch “vermehrte Mieterhöhungen im Zeitraum zwischen Ankündigung des Gesetzes und dessen Inkrafttreten ein gegenteiliger Entlastungseffekt für Mieterinnen und Mieter eintritt”.
Ein kleiner Wermutstropfen: Vermutlich wird es aber nach der erfolgten Übernahme und Integration der ehemaligen ADO-Wohnungen in den Bestand der Gewobag bezüglich der rechtmäßigen Miethöhe inkl. der strittigen Mieterhöhungen vom Sommer 2019 eine Einzelfallprüfung geben, die u.U. auch zum Ergebnis haben kann, dass die von der ADO “übernommene” Miethöhe im Einklang ist z.B. mit den Miethöhen der Altbestände der Gewobag am Blasewitzer Ring, an Obstallee und beiderseits der Heerstraße,
zum nachlesen:
• Alle drin beim ADO-Gewobag Deal (v. 11.11.19)
• Topthema im Kiez: ADO & Gewobag (v.31.10.19)
• Was wird aus der ADO-Mieterhöhung? (v. 22.10.19)
• Gewobag übernimmt ADO-Wohnungen (v.30.9.19)
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV bietet jeden Montag von 16-18 Uhr, mit Förderung aus dem Bezriksamt Spandau, im Stadtteilzentrum Obstallee eine kostenfreie Mietrechts-Sprechstunde an.
[…] Bescherung zum Fest (19.12.19) • Brief mit X – Gewobag das war wohl nix (v. 27.11.19) • Mietendeckel stoppt ADO-Mieterhöhung (v. 20.11.19) • Alle drin beim ADO-Gewobag-Deal (v. 11.11.19) • Top-Thema im Kiez: ADO […]
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