Die Mieterversammlung Pillnitzer Weg 1 bis 21 vom 20. Januar 2025:

Guter Rat gegen den Empira-Mieterfrust …

gab es in der vergangenen Woche, am Montagabend auf der Mieterversammlung im Gemeindehaus, für die ungeraden Hausaufgänge vom Pillnitzer Weg 1 bis 21, an der Westkante der Staakener Großwohnsiedlung. Lang, ja sogar zu lang, war die Liste der Probleme und Themen auf der Tagesordnung, so dass sowohl die Betriebskostenabrechnung 2023 wie auch das leidige Heizungsthema auf eine kommende Mieterversammlung verschoben werden musste. (siehe Mehrfach Mieterfrust am Pillnitzer Weg v. 15. Jan. 25)

Aber mit der Mieterhöhung nach Modernisierung und mit dem immer noch offenen Verfahren der Widersprüche gegen die “alte Betriebskostenabrechnung von 2021/22” – inklusive dem Druck der Vermieterseite mit Mahnungen und Androhungen – war genug Zunder für einen langen Versammlungsabend, mit vielen guten und beruhigenden Informationen zum Mieterrecht und guten Tipps für die Mieterschaft!

• Modernisierungs-Mieterhöhung oft mehr als 10% über der Ankündigung
So, laut Marcel Eupen vom AMV Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzverband, die Ergebnisse mehrerer im vorliegenden Fälle aus einem der Aufgänge Pillnitzer 1 bis 13 im Rahmen seiner montäglichen Mieterberatungspraxis im Stadtteilzentrum der Großwohnsiedlung. Dementsprechend kann und darf nach § 559b Satz 2 des BGB die erhöhte Miete nach der Modernisierung nicht schon drei Monate nach der Ankündigung verlangt werden, sondern erst nach weiteren sechs Monaten. 

Demnach der Rat an alle Mieter:innen der betroffenen Aufgänge:
Dringend und eilig das aktuelle Mieterhöhungsverlangen mit der Ankündigung der Modernisierung vom August 2022 und der dort aufgeführten Miethöhe vergleichen UND für den Fall, dass die jetzt verlangte neue Miete um 10% über der damals angekündigten Miete liegt, auch sofort Widerspruch einzulegen SOWIE Einsicht in die Abrechnung und Belege zu verlangen!

Die Frist dafür endet bereits mit dem 31. Januar 2025!

Übrigens: Ob auch für die Hausaufgänge Nr. 15 bis 21 des Empira-Wohnriegels Modernisierungen geplant sind, ist nicht bekannt. Im Falle einer Ankündigung kann auch sofort ein Härtefallantrag, zur Vermeidung der auf die Miete umlegbaren Maßnahmen, gestellt werden.

• Zur Heiz- und Betriebskostenabrechnung 2021 v. Dezember 2022
Obwohl die ursprüngliche in vielen Positionen extrem mangelhafte Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021 in gleiche mehreren Positionen kräftig korrigiert werden musste un d auch wurde (s. Viertelmillion weniger Betriebskosten v. 24. März 2023) so blieben doch auch in der Korrektur noch manche Posten, die genügend Gründe boten für einen erneuten Widerspruch.

Und man kann es kaum glauben, aber diese Fehler sind bis heute nicht behoben und dementsprechend sind auch die Widersprüche, nun im Jahr 2025, immer noch nicht aus der Welt. Gut dass bei der jüngsten Mieterversammlung am 20. Januar auch Spandaus Sozialstadtrat Gregor Kempert zu Gast war, denn er war schon vor zwei Jahren mit dabei und konnte bestätigen, dass damals gemeinsam mit Ulf Clauß von der neuen Hausverwaltung Dr. Clauß & Sohn GmbH, vereinbart wurde, dass von der Vermieterseite keine Mahn- oder Einzugsverfahren gestartet werden, bevor nicht alle Mängel der Heiz- und Betriebskostenabrechnung 2021 restlos beseitigt sind.

Entgegen dieser Vereinbarung wird jedoch schon seit Wochen auf ganz verschiedene Art Druck – u.a. mit Drohung von Kündigungen wie auch mit “üblen Tricks”, wie z.B., dem Versuch, mit der Auszahlung des Guthabens aus der Abrechnung 2023 von den Mieter:innen eine Bestätigung abzuverlangen, dass damit der Widerspruch zur Abrechnung 2021 als erledigt gilt.  

Hierzu konnte Marcel Eupen vom AMV richtigstellen, dass ein Widerspruchsverfahren vom Vermieter nur durch die Klärung oder Korrektur der beanstandeten Posten beendet werden kann! Gemeinsam mit dem Sozialstadtrat Spandaus Gregor Kempert, wird Marcel Eupen versuchen, ein klärendes Gespräch zu führen mit dem Geschäftsführer der Hausverwaltung Dr. Clauß & Sohn GmbH.

Anders natürlich die Situation für all jene Mieter:innen, die entweder eine Ratenzahlung für die Forderung aus der Betriebskostenabrechnung 2021 vereinbart haben, wie auch für jene, die ein Vergleichsangebot der Hausverwaltung angenommen haben. 

Bis auf die Frage der Auszahlung eines eventuellen Guthabens der jüngsten Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 – wo man sich nicht mit der vagen Aussage “das wird im Laufe des 1. Quartals 2025 geschehen” zufrieden geben muss, da ein Guthaben sofort auszuzahlen ist beziehungsweise mit der folgenden Monatsmiete verrechnet werden kann. Hier empfiehlt sich z.B. den Dauerauftrag für einen Monat auszusetzen und die Miete abzüglich Guthaben direkt als Einzelüberweisung ( mit Verwendungszweck: Monatsmiete minus Guthaben aus Betriebskostenabrechnung) durchzuführen. 

Ansonsten steht bei einer neuerlichen Versammlung demnächst aus:
1. Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 – mit Infos zu eventuellen Fehlerpositionen. Hier ist noch das ganze Jahr 2025 Zeit für Widersprüche.
2. Das Thema der – nun auch schon seit zwei Jahren in Betrieb befindlichen – neuen Elektro-Heizkörper und die versprochene Ablesbarkeit des Verbrauchs durch die Mieter:innen. Da hat das zuständige Unternehmen EGH für den 20. Januar absagen müssen und es wird derzeit versucht einen relativ zeitnahen neuen Termin zu finden, für eine Teilnahme der EGH Electric Green Heating an einer Mieterversammlung.

Moderiert wurde die Mieterversammlung am 20. Januar übrigens von Linda Pacht, auf dem Foto “stehend “am Podiumstisch

 

 

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