Reduziert:Regelbetrieb+Nachverfolgung

Die aktuellen Zahlen der COV-Neuinfektionen steigen in schwindelnde Höhen, nahe dran am Unermesslichen – und das auch bei Genesenen, Geimpften und Geboosterten jedweden Alters. Erschreckend hoch aber bei Kita- und Grundschulkindern. Daher können ab Montag 22. Januar vor allem Kitas wieder den “eingeschränkten Regelbetrieb” einführen, mit getrennten kleineren Gruppen und kürzeren Zeiten. Auch die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von frisch Infizierten muss eingeschränkt werden, auf Krankenhäuser und Unterkünfte für Pflege und Betreuung.

Dazu aus der Pressemitteilung des Bezirksamts vom 19. Januar, die Erklärung des Bezirksstadtrats für Jugend und Gesundheit in Spandau, Oliver Gellert: “Aufgrund des Anstiegs der Meldungen auf täglich ca. 1.200 – 1.500, das ist ca. das Zehnfache der Meldungen aus der 4.Welle, ist es dem Gesundheitsamt nicht mehr möglich die Kontaktpersonennachverfolgung im Bereich der Schulen und KiTas aufrecht zu erhalten. Hinzukommt, dass die Schulaufsicht bereits Mitte letzter Woche gemeldet hat, dass die Schulen ihren Teil der Kontaktpersonennachverfolgung nicht mehr leisten könnten.“ 

Und weiter zu dem Verfahren bzgl. Kontaktpersonen in Schulen und Kitas in der Pressemitteilung:
“Die neuen Regelungen sehen vor, dass ab sofort durch die Schulen und die KiTas keine Kontaktpersonen mehr festgelegt werden sollen.

Die Entscheidung darüber, ob es sich bei den Kindern und Jugendlichen um eine enge Kontaktperson handelt, treffen ab sofort die Eltern.

Sollten Eltern zu der Einschätzung kommen, dass ihre Kinder eine enge Kontaktperson sind und in Quarantäne gehen, so können per Email – unter Angabe der Klasse und Schule bzw. Kita / Gruppe – die benötigten Unterlagen unter ges2@ba-spandau.berlin.de  abgerufen werden.”

 

Nachfolgend, die Pressemitteilung des Senats vom 18. Januar, zur
3. Änderung der 4. COV-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Folgende wesentliche Änderungen  sieht die Dritte Änderungsverordnung vor:

• Anpassung der Regelungen zur Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen. Die Änderungen setzen den Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern vom 7. Januar 2022 sowie die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts um.

  • Isolation (für Infizierte) und Quarantäne (für Kontaktpersonen) enden in der Regel nach zehn Tagen.
  • Betroffene können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest freitesten.
  • Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, sind von der Quarantäne ausgenommen. Dies gilt auch für vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene, wenn die Erkrankung oder die Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.
  • Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können die Isolation nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen PCR-Test mit negativem Ergebnis beenden. Sie können den Dienst wieder aufnehmen, wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.
  • Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in der Tagesbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR– oder zertifizierten Antigenschnelltest mit negativem Ergebnis beendet werden.

• Die Möglichkeit des eingeschränkten Regelbetriebs für Einrichtungen der Kindertagesförderung wird wieder eingeführt. Dazu gehören zum Beispiel feste Gruppenstrukturen und Öffnungszeiten mit dem Ziel, den Betrieb zu stabilisieren.

• Für Sportangebote im Innenbereich gilt 2G plus. Personen mit Auffrischungsimpfung müssen keinen zusätzlich negativen Testnachweis erbringen.

Die Änderungen treten “voraussichtlich”(?) am 22. Januar 2022 in Kraft.

Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 18. Februar 2022 verlängert.

Link zur Pressemitteilung v. 18.1.22 auf berlin.de/corona/

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