Nachbarschaftliche Corona-Kiez-Hilfe & die neuen SARS COV-2-Regeln:

Verschärft: 2G/3G in Handel, Bus & Bahn

aber NULL Unterstützung für nachbarschaftliche Corona-Hilfen! 
Im Gegenteil: seit Anfang Oktober sind trotz Wissens um die 4. Welle, trotz steigender Inzidenzen alle Tools, von Datenbank und bezirklichen Koordinierungsstellen, von Ausstattung mit Schnelltests, Masken und Desinfektionsmitteln … ersatzlos gestrichen! Ausgelaufen und Beendet! Nur die wichtige Aufgabe, all jenen zu helfen, die aufgrund der Corona-Pandemie, wegen Isolation, Ängsten oder Quarantäne, ihre Einkäufe und Besorgungen nicht mehr tätigen können – die ist NICHT Ausgelaufen sondern Notwendiger als je zuvor. Die brauchen aber – wie “unsere” Kiez-Hilfe der Hotline 0151 22 42 90 52  dringend VERSTÄRKUNG und UNTERSTÜTZUNG.

Zum Glück haben wir sie noch(?) im Staakener Kiez der Großwohnsiedlung: Die kostenlose und freiwillige Kiez-Hilfe der Hotline 0151 22 42 90 52. Nur die braucht DRINGEND Verstärkung durch ehrenamtliche Helfer:innen, die bereit sind in Rufbereitschaft zu stehen für meist nur kurze Einsätze im eigenen Dreh.  Aber auch dringend Unterstützung mit o.g. Utensilien für Test und Hygieneschutz der Helfer:innen beim Einsatz. Interessierte können sich hier via Kommentar  oder unter der o.g. Hotline melden.

Bei uns in der Staaken Großwohnsiedlung kann man auch direkt erfahren, wie z.B. 3G an Arbeitsplatz, in Bus und Bahn dazu führt, dass rund ein Drittel der Mitbürger:innen aus dem Stadtteil abgehängt werden. Denn die nächstgelegene Teststation findet man erst nach sehr langem Fußweg an der Ecke Magistratsweg, Brunsbütteler Damm. Dazu kommt, dass ja nur ein Schnelltest pro Woche kostenlos ist. 

So ist schon verständlich, dass hie und da die Frage zu hören ist, ob die Maßnahmen von 2 G im Handel (außer Grundversorgung) und der Testpflicht am Arbeitsplatz und im Nah- und Fernverkehr eher einer populistischen Ausgrenzung und Schuldzuweisung für rund ein Drittel der Bewohnerschaft oder auch einer Wirtschaftsförderung für Amazon & Co entspricht als dem direkt und schnell wirkenden Infektionsschutz?

Zur Erinnerung, die Aussage von Christian Drosten gegenüber ZEIT und zdf.heute:
… “Wir haben keine Pandemie der Ungeimpften, wir haben eine Pandemie …” (Christian Drosten) und so erklärte der Virologe der Charité in der “Zeit” weiter: die Möglichkeit sich mit dem Virus zu infizieren ist bei Geimpften, Genesenen oder Ungeimpften vergleichbar, sie sinkt nur bei den Erstgenannten viel schneller. “Das Dumme ist, diese Infektion wird gleich am Anfang übertragen”. 
siehe staaken.info v. 12.11. 2G in Freizeit 3G am Arbeitsplatz

 

Die neuen Regelungen im Wortlaut

a.) Bundesweite gültig: 3G an Arbeitsplatz, in Nah- und Fernverkehr:

  • 3G-Regelung am Arbeitsplatz: Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur noch Personen gestattet, die nachweisen, dass sie vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests sind 48 Stunden gültig. Möchten geimpfte oder genesene Personen ihren Immunisierungsstatus nicht offenlegen, müssen sie der Testpflicht nachkommen. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regelung täglich zu kontrollieren und die Kontrollen entsprechend zu dokumentieren.
  • Homeoffice-Pflicht: Arbeitgeber:innen müssen ihren Angestellten im Falle von Büroarbeit und ähnlichen Tätigkeiten anbieten, von zuhause aus zu arbeiten. Ausnahmen greifen bei zwingend notwendigen betriebsbedingten Gründen. Arbeitnehmer:innen müssen das Angebot annehmen, sofern dem keine Gründe entgegenstehen.
  • 3G-Modell im öffentlichen Nah- und Fernverkehr: Sowohl im öffentlichen Personennahverkehr als auch im Fernverkehr wurde das 3G-Modell eingeführt. Fahrgäste müssen einen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Bei Schüler:innen genügt die Vorlage des Schülerausweises. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Berliner Nahverkehr wird von einer Maskenpflicht mit medizinischer Gesichtsmaske oder FFP2-Maske abgelöst.
  • Erweiterte Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: Besucher:innen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Betrieben müssen einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Mitarbeiter:innen in genannten Einrichtungen müssen einer täglichen Testpflicht nachkommen. Für geimpfte und genesene Mitarbeiter:innen besteht die Testpflicht zweimal pro Woche.
  • Alle weiteren in der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsmaßnahmenverordnung beschlossenen Regelungen zur Pandemie-Bekämpfung gelten weiterhin.

 

b.) Berliner Senat: 11. Änderung d. 3. SARS-COV-2-Infektionsschutzverordnung

Einführung einer erweiterten 2G-Regelung (2G+Maske)
o Grundsätzlich besteht zukünftig bei der 2G-Bedingung Maskenpflicht.
o Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen besteht nach Wahl des Verantwortlichen Masken- oder Testpflicht.
o In der Innengastronomie gilt weiterhin 2G und die Maskenpflicht wie bisher.
o Im Bereich der Sportausübung in geschlossenen Räumen besteht nach Wahl des Verantwortlichen Abstandsgebot oder Testpflicht.
o Bei Tanzlustbarkeiten und ähnlichen Unternehmen in geschlossenen Räumen besteht eine Testpflicht und eine Höchstauslastung von 50 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes.

Ausweitung der 2G-Regelung auf
o den Einzelhandel, wobei die Grundversorgung ausgenommen ist.
o Übernachtungen in Hotels, Beherbergungsbetrieben u.a.
o Volkshochschulen, Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung, Musikschulen u.a.
o Fahrschulen und ähnliche Einrichtungen.

• Zulassung von geimpften Nicht-EU-Ausländer:innen mit in der EU zugelassenen Impfstoffen bei 2G-Bedingung auch ohne digital verifizierbaren Impfnachweis

• Beschränkung der zulässigen Personenzahl bei Großveranstaltungen ab 01.Dezember 2021:
Veranstaltungen mit mehr als 2000 Anwesenden im Freien oder mehr als 1000 Anwesenden in geschlossenen Räumen können nur bis zu einer absoluten Zahl von 5000 Zuschauenden mit voller Kapazität und für den 5000 Personen überschreitenden Teil mit maximal 50 Prozent der weiteren Kapazität genehmigt werden.

• Maskenpflicht auf Weihnachtsmärkten, sie können auch unter 2G-Bedingungen geöffnet werden.

• Wegfall der Regelungen zum gemeinsamen Aufenthalt im Freien, des Verbots, Alkohol in Grünanlagen zu verzehren und zu Wahlen und Abstimmungen(??)

• Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 19. Dezember 2021

Mit dem Inkrafttreten der neuen bundesrechtlichen Regelungen in § 22 und § 28b Infektionsschutzgesetz und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am
24. November 2021 werden künftig Regelungen nicht mehr in der Dritten
SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffen

• zur Testbescheinigung
• zur Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln
• zum Homeoffice
• weitgehend zur Testangebotspflicht im Arbeitskontext
• zu Tests als Zugangsvoraussetzung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

ALLE wichtigen Informationen rund um SARS-COV-2, über Impf- und Teststellen, über die Booster-Impfung und über die bestehenden Regelungen in Alltag, Freizeit, Kita, Schule, Uni etc. sind zu finden unter: www.berlin.de/corona/

Eine Antwort zu “Verschärft: 2G/3G in Handel, Bus & Bahn”

  1. Nicht nur gibt es die Kiez-/Corona-Hilfe Heerstraße Nord noch, sondern sie ist nach wie vor höchst aktiv.
    Allerdings verhält es sich mit der Anzahl der Freiwilligen wie mit der Pandemie: mal ist mehr los, dann hatten wir bislang auch immer die entsprechende Anzahl an Helfern, und mal weniger, woraufhin Leute abgesprungen sind. Ist ja verständlich, weil sich die Bereitschaft der Helfer ein Betätigungsfeld wünscht. Da wir aber überwiegend ältere Leute versorgen, bilden sich zumeist feste Pärchen, und wir können mit den Helfern nicht rotieren, um alle einzubinden.
    Prinzipiell gilt: Wir benötigen während der Pandemie Leute, die auch mal auf Zuruf einspringen können – wobei wir immer auf eine geringe Entfernung zwischen dem Wohnort des Helfers und dem Einsatzort achten. Umgekehrt ist es dann so, daß sich der Helfer und der Hilfebedürftige in der Folge zumeist untereinander absprechen, was die Termine anbelangt.
    Anders als im letzten Jahr ist die Corona-Welle bei uns noch nicht angekommen; allerdings wissen wir, daß sich das ganz schnell ändern kann, und wir dann alle Hände brauchen.

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