Überraschend war das Ergebnis nicht, höchstens der Zeitpunkt, eine Woche vor dem festgelegten Termin hat auf Einladung der Bundeskanzlerin die Ministerpräsident:innen-Runde, trotz der Tendenz von leicht sinkenden Inzidenz-Raten, schon die Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar beschlossen – mit den bekannten Kontaktbeschränkungen und Schließungen von Geschäften, Schulen und Kitas. Jedoch neu: Kita-Notbetreuung nur noch für sog. systemrelevante Berufe*, Alleinerziehende oder bei besonderem päd. oder soz. Bedarf. Verbunden mit der Auflage von medizinischen Masken (von OP-Masken bis zu den FFP2 oder KN95-Masken) in Bus, Bahn, beim Einkauf und in geschlossenen Räumen – wie sie gestern auch auf der Sitzung des Berliner Senats übernommen wurde und voraussichtlich am Wochenende oder am Montag in Kraft treten wird.
(s. Pressemitteilung 4. Änderung der Infektionsschutzverordnung v. 20.1.21)
Die neuen Bestimmungen der Infektionsschutzverordnung treten in Berlin – wie zuletzt üblich – ein Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt und auf ww.berlin.de/corona in Kraft.
* • Liste der Berufe für die Notbetreuung
Die “neue Maskenverordnung” wirft doch manche Fragen auf:
• Wie kann verhindert werden, dass der Run auf die medizinischen Masken von all jenen, die bislang nur Stoffmasken, Schals oder Visiere getragen haben, zu Engpässen und horrenden Preissteigerungen führen? Vor allem auch bei den eh schon teuereren FFP2 und KN95-Masken.
• Gilt diese Anordnung so auch für Kinder, obwohl medizinische Masken in passenden Kindergrößen eher selten und nicht einfach zu bekommen sind?
• Kommt denn nun auch die von Wohlfahrtsverbänden und z.B. auch der Partei die Linke geforderte Corona-Zulage für die Bezieher:innen von Transfereinkommen, um die nicht im ALG-Warenkorb befindlichen Extra-Belastungen der Corona-Pandemie einigermaßen aufzufangen?
• Wie, ab wann und von wem soll und kann kontrolliert werden ob die Masken auch wirklich über ein reguläres CE-Zertifikat verfügen?
• Mit welchen Bußgeldern soll das Tragen einer nicht zertifizierten Maske geahndet werden?
• Welche Belastungen für die Gerichte muss man erwarten bei evtl. Klagen gegen Bußgelder weil ja die einfachen OP-Masken keineswegs den/die Träger:in selbst schützen, wobei z.B. doppel- oder 3-lagige Stoffmasken mit oder ohne Fließeinlage dies eher tun?
Erhältlich sind – zumindest bis gestern noch – die medizinischen Masken in Apotheken und Drogeriemärkten sowie via Internet in diversen Versandhandlungen zu ganz unterschiedlichen Preisen, die z.B. für FFP2-Masken von knapp über einem Euro bis zu 20 Euro und mehr pro KN95-Maske (s. Foto unten) reichen können. Billiger zu kriegen sind vor allem die einfachen OP-Masken (s.oben).
Übrigens: ebenso von der Spitzenrunde der Kanzlerin mit den Länderchef:innen am Dienstag beschlossen ist der Versuch über eine Verordnung des BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus der Homeoffice-Empfehlung eine Homeoffice-Pflicht für alle Unternehmen und Arbeitgeber:innen zu machen. Herausgekommen ist aber nur eine Light-Variante, die kaum mehr als eine Empfehlung ist.
Überall dort, wo keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen, ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, die Arbeit zu Hause im Homeoffice anzubieten. Jedoch können die Arbeitnehmer:innen nicht verpflichtet werden dies auch anzunehmen, Denn wenn die Situation in den eigenen vier Wänden z.B. aufgrund fehlender technischen Ausstattung es nicht zulässt, sind auch schon die betrieblichen Voraussetzungen für das Homeoffice nicht gegeben.
Andererseits sind zumindest auch noch Regelungen bzgl. Raumgröße pro Mitarbeiter:in, die Einteilung in feste Arbeitsgruppen und ddas zur Verfügung stellen der med. Masken seitens der Arbeitgeber:innen neu geregelt.
s. BMAS Corona-Arbeitsschutzverordnung v. 20. Jan. 2021
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