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Erstattung Vorauszahlung und Überprüfung Verbrauchswerte 2019:

Gewobag: Noch mehr Korrekturbedarf!

Hohe Heizkostenvorauszahlung soll kein zinsloses Darlehen sein. Ein Nachschlag aber kein Nachtreten: Mit der Korrektur der Kosten für den Heizungsstrom in der Betriebskostenabrechnung 2020 und der Erstattung der Guthaben ist es nun mal noch lange nicht getan. Denn das landeseigene Wohnungsunternehmen hat doch beim Versand der korrigierten Abrechnung an die betroffenen Mieter:innen glatt vergessen(?), auch die Pauschale der Vorauszahlung für den Strom der Nachtspeicheröfen entsprechend zu senken, wie nun von Mieter:innen mit Hilfe des AMV Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund gefordert.

Aber auch die unerklärlich hohen Verbrauchswerte 2019 sollen nicht unwidersprochen bleiben. Weiterlesen → “Gewobag: Noch mehr Korrekturbedarf!” </span