Infektionsschutz aktuell

Seit Samstag 3. Oktober in Kraft:
die 6. Verordnung mit Verschärfungen, wie generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, Auflagen und Teilnehmerzahlbeschränkung auch für private Feiern etc.:

 

  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von Beschäftigten und Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen in Büro- und Verwaltungsgebäuden, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Aufzügen
  • die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation bei privaten Treffen ab zehn Personen, die nicht in einem Haushalt leben
  • Private Veranstaltungen sind nur mit bis zu 50 Personen im Freien und bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen gestattet. (ACHTUNG durch die 7. Verordnung weiter eingeschränkt)

Link zur aktuellen Verordnung:
6. SARS-COV2-Infektektionschutz-Vo
zum download:
6. ÄND-Verordnung v. 29. Sept. 2020

 

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