Infektionsschutz aktuell II

Ab Samstag 10. Oktober in Kraft:
die 7. Verordnung mit weiteren Verschärfungen u.a. Ladenschlusszeiten und Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr, verbunden mit Beschränkung der Teilnehmerzahl auf max. 5 Personen  verschiedener Haushalte im öffentlichen Raum …
siehe Artikel v. 7.10. und mehr

Die 7. Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen:

Im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr auf fünf gleichzeitig anwesende Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder Personen aus zwei Haushalten beschränkt.

Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen sind verboten.

Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes sind in dieser Zeit zu schließen, Tankstellen dürfen während dieser Zeit Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie Betriebsstoffe anbieten.

Die Sperrstunden für Bars und Gaststääten sind zwar richtrliche gekippt worden, jedoch, das Alkohol-Verkaufsverbot bleibt davon unberührt.

Apotheken dürfen während dieser Zeit Arzneimittel abgeben und apothekenübliche Waren abgeben.

Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (am Samstag, den 10. Oktober 2020) in Kraft. Sie finden diese dann auf: berlin.de/corona/

 

 

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