Seit drei Jahren gibt es den mit 250.000 EUR ausgestatteten Sozialfonds der Wohnungsgesellschaft GSW mit dem – auf Antrag – Mietern in Not geholfen werden kann.
Bereits 80 Mietern der GSW konnte aus dem Fonds bislang mit insgesamt 100.000 Euro, überwiegend bei Mietrückständen oder mit Übernahme der Nebenkosten, aus finanziellen Notlagen geholfen werden, um so eine fristlose Kündigung der Wohnung zu verhindern. Aber auch notwendige Umbaumaßnahmen der Wohnung aufgrund von körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung wurden auf Antrag seit 2011 aus dem Sozialfonds finanziert.
Ein sechsköpfiges Kuratorium mit Vertretern der Mieterschaft, der GSW und von Sozialberatungsstellen entscheidet, unter dem Vorsitz der ehem. Sozialsenatorin Stahmer, über die Anträge von GSW Mieter/innen.
Kontakt und mehr Information
über Voraussetzungen, Antragstellung und die entsprechenden Formulare finden Sie unter:
www.gsw.de/sozialfonds
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