Schon seit Dezember 2021 in Kraft, die Novelle des Telekommunikations-Gesetz, kurz TKG-Novelle, für die es aber bei Bestandsimmobilien – wie die der Gewobag, bei uns in der Großwohnsiedlung – noch eine Übergangsfrist gibt, die jedoch am 30. Juni diesen Jahres ausläuft. Dann endet das sog. Nebenkostenprivileg für die Kabel-TV-Anschlüsse, d.h. die Vermietergesellschaft kann und darf dann nicht mehr die Kosten für den Kabelanschluss via Betriebskostenabrechnung auf die Mieterschaft umlegen.
Zu früh gefreut, denn das bedeutet, jede Mieterin, jeder Mieter muss zum 1. Juli 2024 Weiterlesen → “Kabel-TV ist ab 1. Juli Mietersache” </span