Wenn Wahlen für das Abgeordnetenhaus und die BVV anstehen, dann werden auch die bezirklichen Seniorenvertreter/innen für die kommende Wahlperiode berufen.
Bis zum 18. August müssen die Vorschläge mit vollen Namen, Anschrift und Geb. Datum beimBezirksamt vorliegen.[slider title=” + + + “]
Vorgeschlagen werden kann jede(r) Spandauer/in, der/die am Stichtag, dem 7. November, älter als 60 Jahre ist. Bei Versammlungen in Senioreneinrichtungen im November stimmen Senioren über die Listen ab.
Mehr über das Verfahren zur Berufung der Seniorenvertretung, Termine und Kontaktdaten[/slider]
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