Dass bislang gerade mal durchschnittlich 5% der Berechtigten einen Antrag auf Zuchüsse im Rahmen des Bildungspakets gestellt haben, liegt angeblich daran, dass vielen der Antragsweg zu kompliziert sei. Dabei ist es viel einfacher als es so manche Berichte in den Medien glauben machen. Denn grundsätzlich gilt: Stellen Sie den Antrag – übrigens kaum mehr als eine Seite ist auszufüllen – bei der Einrichtung von der Sie auch Ihre Leistungen erhalten.
Das sind:
- Die Jobcenter für Empfänger von Arbeitslosengeld II
- Die Wohngeldstelle für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag
- Die Sozialämter für Empfänger von Sozialhilfe oder Sozialgeld
- Die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber bzw. die Sozialämter für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Jeweils dort können Sie sämtliche Leistungen beantragen für Schulbedarf, mehrtägige Kita-/oder Klassenreisen, für Vereinsbeiträge oder z.B. Musikschulkostenoder für Zuschuss zu den Fahrtkosten zur Schule (wenn Entfernung größer als 3 km).
Einzig für die Zuschüsse zum Mittagessen, für Ausflüge oder auch für die Lernförderung (Nachhilfekosten) ist der Antrag bei der Schule (bzw. Kita) zu stellen. Erforderlich ist dafür der “Berlin Pass”. Den erhalten Sie bei den Bürgerämtern. Mehr Informationen zum Berlin Pass.
Einen hilfreichen Überblick über die Leistungen und Antragstellen finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung: direkt zu den Informationen zum Bildungspaket
Weitere Informationen zum downloaden:
Infos für Eltern von Kita-Kindern
Infos für Eltern von Schüler/innen
Das Antragsformular zum Bildungspaket
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