Auf amtsärztliche Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz sind alle öffentlich zugängliche Bolz- & Spielplätze vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19.4. GESPERRT! siehe Bekanntmachung des Gesundheitsamt v. 19.3.
Auf amtsärztliche Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz sind alle öffentlich zugängliche Bolz- & Spielplätze vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19.4. GESPERRT! siehe Bekanntmachung des Gesundheitsamt v. 19.3.
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